Stadt Schönebeck (Elbe) Der Oberbürgermeister
Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Bränden im Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe) gemäß § 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003 (GVBl. LSA S. 214) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Stadt Schönebeck (Elbe) erlässt auf der Grundlage des...